Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf ein paar Häufig gestellte Fragen

Kann ich mein Kind noch für das Schuljahr 24/25 anmelden?
Leider steht uns nur ein festgelegtes Kontingent an Betreuungsplätzen zur Verfügung. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss (02.06.2024) eingegangen sind, können wir für dieses Schuljahr leider nicht mehr berücksichtigen. 

Wann endet die Rücklauffrist für Verträge?
Aufgrund der nahenden Ferien beträgt die Rücklauffrist für Verträge aktuell eine Woche. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn Sie uns vorab ein unterschriebenes Exemplar an diese Mailadresse zukommen lassen.

Ich habe noch keinen Vertrag erhalten, bedeutet dies, dass ich keinen Platz bekomme?
Falls Sie noch keinen Vertrag erhalten haben, bitten wir Sie um etwas Gedult. Sollten Sie vorerst auf der Warteliste verbleiben, werden wir Sie bis 30.06 per E-Mail darüber informiert.

Wir erhalten eine Bezuschussung durch die Stadt Wiesbaden. Müssen wir trotzdem die Angaben zum Sepa-Mandat machen?
Ja, wir benötigen alle Angaben. Sollte sich Zahlugen von Dritten verzögern, sind Sie Zahlungspflichtig. 

Wie ist die Kostenaufstellung?
In den Preisen ist sowohl die Ferienbetreuung als auch die Frühbetreuung enthalten.

Wieso beginnt der Vertrag am 01.08? Kann man das auf den 01.09. ändern?
Alle Preise sind auf 12 Monate umgelegt. Beginn und Ende eines Betreuungsjahres richten sich nach den Schuljahren. Daher beginnen alle Verträge grundsätzlich zum 01.08.

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